10.02.2022
Architektenhonorare: EuGH überrascht mit Urteil zu HOAI-Altverträgen
Seit gut einem Jahr gilt die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Als HOAI 2021 traten die Neuregelungen am 1. Januar 2021 in Kraft. Seitdem sind die Honorare für planende Berufe frei verhandelbar. Die in der vorherigen Fassung festgelegten Mindest- und Höchstsätze sind mit der Novelle obsolet. Offen blieb bisher die Frage, ob dies auch für „Altfälle“ gilt, deren Verträge vor dem 31.12.2020 geschlossen wurden. Nun verkündete der EuGH sein Urteil dazu – und sorgt damit für Überraschungen auch jenseits des Architektenrechts. Weiter...
06.01.2021
Schlichten statt streiten: die neue SOBau 2020
Bereits 2004 erschien die erste Auflage der SOBau. Inzwischen, 16 Jahre und unzählige erfolgreich gelöste Baustreitigkeiten später, erscheint nun die 2. Auflage. Die vollständig überarbeitete SOBau 2020 integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen, insbesondere das neue Bauvertragsrecht. Anderes, wie etwa das isolierte Beweisverfahren, haben sich in der Praxis nicht durchgesetzt und spielen daher in der Neufassung keine Rolle mehr. Weiter...
29.11.2020
Neue HOAI tritt 2021 in Kraft
Am 6. November hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Mit diesem letzten Akt erfüllte Deutschland die aus Brüssel auferlegte Pflicht, die nationalen Regelungen an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2020 anzupassen. Rechtsanwalt Prof. Frank Siegburg gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der HOAI. Weiter...
13.08.2020
HOAI-Entwurf liegt vor
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat auf Grundlage der vom Bundeskabinett verabschiedeten Ermächtigungsgrundlage des ArchLG einen Referentenentwurf für eine geänderte HOAI vorgelegt. Ziel ist es, die HOAI an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019 anzupassen. Weiter...
11.08.2020
Was nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist mangelhaft!
  1. Die Leistung eines Bauträgers ist mangelhaft, wenn sie gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt.
  2. Eine von den anerkannten Regeln der Technik im Bauträgervertrag getroffene abweichende Vereinbarung kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der üblicherweise zu erwartende Mindeststandard nicht eingehalten werden soll. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Erwerber auf eine solche Bedeutung ausdrücklich hingewiesen wurde oder er dies etwa aufgrund einer entsprechenden Fachkunde positiv kennt.
  3. Einem Minderungsanspruch wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums kann der Bauträger Resterwerbspreisansprüche gegen die einzelnen Erwerber nicht entgegenhalten.
OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2019 - 21 U 110/17; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 215/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) BGB §§ 633, 634 Nr. 3, 4, § 638; WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Weiter...
26.11.2019
Gerichtlicher Vergleich und Freizeitausgleich des Arbeitnehmers
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn deutlich wird, dass damit auch ein Positivsaldo ausgeglichen werden soll. Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeitsleistungspflicht freigestellt wird, genügt dem nicht. Das hat das BAG entschieden. Weiter...
01.08.2019
Trotz EuGH-Urteil: HOAI ist notwendig und sollte erhalten bleiben
11.07.2019 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kann bestehen bleiben, wenn die Ermächtigungsgrundlage und die Regelungen selbst geändert werden. Dies sagt Rechtsanwältin Diercks-Oppler, Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der durch die HOAI die Dienstleistungsfreiheit verletzt sieht (Rs.: C-377/17). Weiter...
14.03.2017
Reform des Bauvertragsrechts:
Der Bundestag hat am 09.03.2017 die Reform des Bauvertragsrechts beschlossen.
Durch das "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" soll ab Inkrafttreten zum 1.1.2018 für alle ab diesem Zeitpunkt neu geschlossenen Verträge u.a. für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden, neue Regelungen für die Anordnung geänderter Leistungen und deren Vergütung im BGB-Bauvertrag geschaffen werden; den Handwerkern beim Einbau mangelhaften Zuliefermaterials leichtere Rückgriffsrechte bezüglich der Kostenerstattung für Ein- und Ausbau des mangelhaften Materials gewährleisten werden, außerdem wird der Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB neu geregelt.
Es handelt sich bei dieser Reform des Bauvertragsrechts um umfangreiche Neuregelungen, die in das BGB in die §§631 – 650v integriert werden.
Zudem soll durch die Schaffung neuer auf Baurecht spezialisierter Baukammern bei ausgewählten Gerichten ein besserer und schnellerer Rechtsschutz für diese Spezialthematik der Bau- und Architektenverträge, sowie Bauträgerverträge geschaffen und schneller als bisher durch die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes Streitigkeiten u.a. zur Vergütungsanpassung bei Vertragsänderungen durch den Bauherrn einer Lösung zugeführt werden.

Frau Rechtsanwältin Wiedemann führt zu dieser aktuellen Thematik Seminare bei verschiedenen Bildungsträgern durch, z.B. bei dem Kommunalen Bildungswerk e.V. Berlin, um Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren mit diesen gesetzlichen Neuregelungen praxisrelevant vertraut zu machen.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwältin Karin Wiedemann
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Kirschenallee 2
17235 Neustrelitz

Tel. 03981/ 445420
Fax: 03981/ 489999
E-Mail: Rechtsanwaeltin-Wiedemann@web.de
26.01.2017
ARGE Baurecht warnt vor Streitpotenzial von Nachträgen
Nachträge prägen das tägliche Baugeschäft. Damit sind zusätzliche oder geänderte Leistungen gemeint, die nicht ausdrücklich von den Vertragsunterlagen erfasst, für das Bauvorhaben jedoch unabdingbar sind. Die Ursachen von Nachträgen sind vielfältig und beruhen in den meisten Fällen auf einer nicht ausgereiften Planung zum Zeitpunkt der Bauleistungsvergabe. „Nachträge lösen insbesondere dann Ansprüche auf eine zusätzliche Vergütung aus, wenn die Planungsverantwortung dem Auftraggeber obliegt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Paul Popescu von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). „Daraus resultieren ernst zu nehmende Streitpotentiale“, warnt der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weiter...
26.01.2017
ARGE Baurecht rät: Verjährungsrelevante Mängelrügen „analog“ übermitteln
Elektronische Kommunikation ist heute allgegenwärtig, auch auf der Baustelle. So werden konkrete Bauumstände mithilfe von Smartphones und Tabletts fotografisch festgehalten, Dokumentationen erstellt, gespeichert und weitergeleitet. Solange der Informationsaustausch per Handy, SMS und E-Mail reibungslos funktioniert und die gewünschten Folgen eintreten, ist ihre Verwendung unproblematisch. „Entsteht zwischen den Parteien hingegen Streit, steht rasch die Frage im Raum, ob die gewählte Kommunikationsform ‚wirksam‘ war“, sagt Kathrin Heerdt, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Weiter...
27.05.2016
Keine Entschädigung aus § 642 BGB ohne konkrete bauablaufbezogene Darstellung!
  1. Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen.
  2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung aus § 642 BGB, muss er die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zu Grunde liegenden Vergütungsvereinbarung abzuleiten sind, darlegen und beweisen.

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 - 12 U 222/14 BGB § 642; VOB/B § 6 Nr. 6 Weiter...

19.05.2016
Aufhebungsverträge mit Abfindung: Umstände und Folgen
Ein Arbeitgeber kann Mitarbeitern anbieten, nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags das Unternehmen gegen Abfindung zu verlassen, auch wenn die Anzahl der ausscheidenden Mitarbeiter begrenzt ist und die Auswahl nach dem zeitlichen Eingang der Meldungen erfolgt. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden. Aufhebungsverträge können für Arbeitnehmer aber auch sozialrechtliche Folgen haben. Weiter...
16.06.2015
Schwarzarbeit: Keine Rückzahlung bei Mängeln
Wenn ein Werkvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, kann der Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, diesen vom Unternehmer nicht zurückverlangen. Ein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung besteht auch dann nicht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. Das hat der BGH entschieden. Weiter...
19.05.2015
Urlaub und Elternzeit
Das BAG hat entschieden, dass nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen kann. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) greift insoweit nicht, da er einen noch bestehenden Urlaubsanspruch voraussetzt. Der spätere Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt dieser Kürzung nicht. Weiter...
10.02.2015
"Bedarfsvorschau" bei Eigenbedarf?
Inwieweit muss ein Vermieter einen möglichen Eigenbedarf vorhersehen und den Mieter vor Abschluss des Mietvertrags darauf hinweisen? Diese Frage hat jetzt der BGH im Fall einer auf den Eigenbedarf eines heranwachsenden Kindes gestützten Kündigung geklärt. Eine Kündigung ist demnach nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil die Möglichkeit eines künftigen Eigenbedarfs erkennbar war. Weiter...
27.01.2015
Vorkaufsrecht: Schadensersatz für Mieter
Kann ein Mieter, wenn ihn sein Vermieter nicht rechtszeitig über den Verkauf der Immobilie informiert, wegen der Vereitelung des Vorkaufsrechts Schadensersatz für den entgangenen Gewinn verlangen? Grundsätzlich ja, meinte der BGH und gab der Revision einer Mieterin statt, die in den Vorinstanzen erfolglos die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer Eigentumswohnung eingeklagt hatte. Weiter...
27.01.2015
Girokonten: BGH kippt Klausel für Buchungsgebühren
Banken dürfen bei der Führung privater Girokonten in ihren AGB keinen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegen. Der BGH hat jetzt eine solche Klausel für unwirksam erklärt, weil damit regelmäßig auch Fehlbuchungen auf einem Konto erfasst werden. Der Verbraucherschutzverband war in den Vorinstanzen mit seiner Klage gegen das Geldinstitut noch erfolglos geblieben. Weiter...
19.01.2015
Rauchen auf dem Balkon
Können Mieter, die sich durch den aufsteigenden Zigarettenrauch von einem tiefer gelegenen Balkon beeinträchtigt fühlen und Gefahren für ihre Gesundheit befürchten, von ihren Nachbarn verlangen, das Rauchen während bestimmter Zeiten zu unterlassen? Nach dem BGH hängt die Antwort davon ab, ob im konkreten Fall eine wesentliche Beeinträchtigung oder Gesundheitsgefahr durch den Tabakrauch vorliegt. Weiter...
25.09.2013
BGH: Keine Vertragswerkstattpflicht bei Gebrauchtwagengarantie
Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Klausel in einer Gebrauchtwagen- Garantie befasst, die die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers/Garantiegebers oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt knüpft. Weiter...
19.09.2013
Bundesverwaltungsgericht: Eltern können Kostenersatz für private Kita verlangen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden. Weiter...
24.06.2013
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.Weiter...
28.03.2013
Mobbing nicht dargelegt - kein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro
Die bei der beklagten Stadt beschäftigte Diplom-Ökonomin ist der Ansicht, sie sei seit dem Jahre 2008 Schikanen ausgesetzt, die sie als Mobbing wertet. Sie begehrt ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 €. Die Klage blieb ohne Erfolg. Weiter...
20.03.2013
Autofahrer aufgepasst: Verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe
Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 18.02.2013 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen in einer Bußgeldsache bestätigt. Weiter...
28.10.2012
1. Pressemitteilung
ARGE Baurecht: Architekten müssen an künstlerische und rechtliche Rahmenbedingungen denken Neustrelitz – Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. „Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan“, weiß aus Erfahrung Rechtsanwältin Karin Wiedemann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): „In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung ‚einfügen‘.“ „Bauen nach § 34 klingt einfach, birgt aber enorme Risiken. Vor allem Architekten neigen dazu, die Frage des Einfügens unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten zu beurteilen: Wie hoch sind die Nachbarhäuser? Wie viele Stockwerke haben sie? Wie steil sind die Dächer? Aus den Ergebnissen ermitteln sie Durchschnittswerte und angepasste Gestaltung und versuchen damit – weil vertraglich so mit dem Bauherrn vereinbart – den Bauplatz maximal auszunutzen. Das geht oft schief.“ Nachbarn wehren sich nämlich häufig gegen die nachträgliche Verdichtung der Bebauung vor ihrer Haustür. Der Fall geht vor Gericht, die Pläne werden abgelehnt. „Vor Gericht“, erläutert Karin Wiedemann, „werden die Baupläne nämlich nicht von Architekten beurteilt, sondern von Juristen, und die fragen zunächst immer, ob ein Bauvorhaben geeignet ist, bodenrechtliche Spannungen zu verursachen.“ Wird der Plan abgelehnt, hat der Architekt ein Problem, denn er hat ja den Auftrag, das Grundstück maximal auszunutzen. Kann er seinen Vertrag aber nicht erfüllen, bezahlt ihn der Auftraggeber häufig nicht. Das Ergebnis ist Ärger für alle Parteien. „Architekten dürfen sich beim Bauen nach § 34 keinesfalls nur an gestalterischen und städtebaulichen Vorgaben orientieren, sondern sie müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen ins Kalkül ziehen und ihren Bauherrn über die Risiken aufklären. Der Baurechtsanwalt berät sie dabei.“
2. Expertentipp für Architekten, Ingenieure und Fachplaner
ARGE Baurecht: Architekten sollten Honorarfrage frühzeitig klären Neustrelitz– Ab wann wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, das unverbindliche Vorgespräch zum vergütungspflichtigen Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Dabei wird das Problem allerdings selten angesprochen. Das ist ein Fehler, mahnt Rechtsanwältin Karin Wiedemann, Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein, denn häufig entstehen so Missverständnisse und schließlich Ärger ums Geld. Die Frage des Honorars sollte immer möglichst schnell geklärt werden. Architekten und Ingenieure sollten sich nicht scheuen, deutlich zu sagen, ab welchem Zeitpunkt sie Honorar verlangen. Unentbehrlich für die Planungs- und Kostensicherheit ist auch der Architektenvertrag. Ausgearbeitet vom Baurechtler regelt er genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben. Wer rechtzeitig einen solchen Vertrag abschließt der spart sich hinterher viel Ärger. Das ist heute, wo vorwiegend baubegleitend geplant wird, wichtiger denn je. Wird der Architektenvertrag beispielsweise nur über Teilbereiche geschlossen, vermeidet der Planer Honorarausfälle die entstehen können, wenn sich das Bauen während der Bauzeit erheblich verteuert, er aber an die ursprüngliche Kostenberechnung gebunden bleibt.
3. Expertentipp für Handwerks- und Baufirmen
ARGE Baurecht: Handwerker sollten Kunden auf Steuerersparnis hinweisen Neustrelitz – Hauseigentümer können mit Handwerkerrechnungen Geld sparen. Daran erinnert Rechtsanwältin Karin Wiedemann (DAV). Sie rät kundenfreundlichen Handwerksfirmen, auf ihren Rechnungen ausdrücklich auf diese Steuersparmöglichkeit hinzuweisen. Wichtig ist der Hinweis, was genau Hausbesitzer absetzen können, nämlich die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Absetzbar sind neben den reinen Lohn- und Arbeitskosten auch die Maschinenkosten und Anfahrten, nicht aber das verbaute Material. Deshalb müssen die Positionen in der Rechnung auch strikt getrennt aufgelistet werden. Damit der Auftraggeber die maximal 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr auch von seiner Steuerschuld abziehen kann, braucht er außerdem eine ordentliche Rechnung, und diese muss per Überweisung bezahlt werden. Interessant für die Kunden ist auch: Wer für Modernisierungsarbeiten Zuschüsse aus öffentlichen Quellen bekommt, der kann die Steuerersparnis nicht zusätzlich geltend machen. Es gilt: entweder Steuerersparnis oder Zuschuss.
4. Expertentipp für Investoren
ARGE Baurecht: Kluge Investoren klären Baurechtsfragen vorab Neustrelitz/BERLIN (DAV) – Viele Menschen möchten ihr Vermögen vor Inflation schützen und erwägen den Bau oder Kauf einer Immobilie. Zunächst sollte natürlich immer geprüft werden, ob sich das Investment überhaupt lohnt, rät Rechtsanwältin Karin Wiedemann, Mitglied der ARGE Baurecht im Deuutschen Anwaltsverein (DAV), denn in vielen Gegenden schrumpft die Bevölkerung und damit auch der Bedarf an Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Gehört die Kommune zu den zukünftigen Top-Adressen, dann sollte der Investor beim Grundstückskauf auch nicht blindlings zugreifen, sondern zunächst die baurechtlichen Besonderheiten des Areals prüfen: Stimmt die Lage? Welche Art der Bebauung ist an dieser Stelle überhaupt genehmigungsfähig? Handelt es sich um ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich? Existiert ein rechtskräftiger Bebauungs- oder Flächennutzungsplan und wenn ja, was gibt er vor? Eine Bauvoranfrage, die eher informellen Charakter hat, hilft bei der ersten Abklärung. Grundsätzlich empfiehlt Rechtsanwältin K. Wiedemann: Wer bauen will, der sollte im Vorfeld so genau wie möglich das Umfeld prüfen und positive Kontakte knüpfen, zur Behörde ebenso wie zu den künftigen Nachbarn.
5. Expertentipp für kommunale Bauherren/öffentliche Auftraggeber
ARGE Baurecht: Schnelle Schlichtung mit der SOBau Neustrelitz/BERLIN (DAV) – Bei jedem Projekt, an dem Architekten, Baufirmen und Bauherren miteinander arbeiten, kommt es zu Interessenskonflikten. So die langjährige Erfahrung der Rechtsanwältin Karin Wiedemann, Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Diese Konflikte müssen im Interesse aller Beteiligten schnell gelöst werden. Weder Planer noch Bauherren oder Firmen haben ein Interesse daran, lange Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang anzustrengen. Als schnelle, pragmatische Lösung bietet sich die Schlichtung an. Die ARGE Baurecht hat dazu die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten „SOBau“ entwickelt. Haben die Baubeteiligten die SOBau gleich bei Vertragsabschluss vereinbart, dann sitzen im Streitfall Schlichter und Kontrahenten innerhalb kurzer Zeit gemeinsam am Verhandlungstisch und suchen nach Lösungen, um den Bau möglichst schnell fortzuführen. Rechtsanwältin Karin Wiedemann ist ausgebildete Schlichterin und Schiedsrichterin in Bausachen.Nähere Informationen sowie Verträge und Vereinbarungen der SOBau zum Herunterladen unter: http://www.arge-baurecht.com/rechtsuchen-de/sobau.
6. Expertentipp für private Bauherren
ARGE Baurecht: Bauherren sollten nicht auf Werbung hereinfallen Neustrelitz/ BERLIN (DAV) – Wer ein neues Haus kaufen möchte, der sucht zunächst im Internet, informiert sich auf Messen und lässt sich Broschüren vom Traumhaus zuschicken. Was er dort sieht, ist allerdings reine Werbung, erinnert Rechtsanwältin Karin Wiedemann, Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Und diese Werbung hat mit dem späteren Haus unter Umständen gar nichts zu tun. Entscheidend dafür, was der Käufer zum Schluss wirklich kauft, ist das, was im Vertrag steht. Alle Versprechungen und mündlichen Zusicherungen sind wertlos, solange sie nicht im Bauvertrag konkret vereinbart werden. Da bei Bauverträgen Vertragsgestaltungsfreiheit herrscht, sollten sich Bauherren hier vor Unterzeichnung vom Fachanwalt baurechtlich beraten lassen. Der Bauunternehmer tut das. Er ist schließlich Profi. Schon deshalb sollte auch der Bauherr, meist ein Laie, nicht auf juristischen Rat verzichten.
23.07.2012
Kettenbefristungen können Rechtsmissbrauch darstellen
Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen. Weiter...
24.04.2012
Mehr Rechte für ältere Arbeitnehmer
Der BGH hat erstmals das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer angewendet: Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt. Weiter...
20.03.2012
Altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs
Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der nach § 1 BUrlG jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zustehende bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Anders als § 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) knüpft die gesetzliche Regelung damit die Dauer des Urlaubs nicht an das Lebensalter des Arbeitnehmers. Diese Tarifvorschrift regelt, dass bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD ist für die Berechnung der Urlaubsdauer das Lebensjahr maßgebend, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird. Nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. § 1 AGG dürfen Beschäftigte u.a. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Weiter...
30.01.2012
Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-Recht
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Zahl und Gesamtdauer einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden.
Das Unionsrecht, welches eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über befristete Arbeitsverträge durchführt, betrachtet unbefristete Arbeitsverträge als die übliche Form der Beschäftigungsverhältnisse. Die Mitgliedstaaten sind daher verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbräuche durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu vermeiden. Zu diesen Maßnahmen gehört insbesondere die Festlegung „sachlicher Gründe", die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen können. Nach deutschem Recht stellt die vorübergehende Vertretung eines Arbeitnehmers einen solchen sachlichen Grund dar, und zwar u. a. im Fall einer Vertretung aufgrund von Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit. Weiter...
12.12.2011
Ein mündlicher Arbeitsvertrag hat den gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument
Weigert sich ein mündlich eingestellter Arbeitnehmer, einen abweichenden schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, kann hierauf keine Sperrzeit gestützt werden. Weiter...
05.12.2011
Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren tritt in Kraft
Am 03.12.2011 tritt der neue Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.
1. Stufe: Rüge
Betroffene müssen auf der ersten Stufe das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen.
2. Stufe: Entschädigungsklage
Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile - zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren - als Regelbetrag 1200 € für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.
15.11.2011
Auslegung einer verschlüsselten Zeugnisformulierung
Die in einem Arbeitszeugnis enthaltene Formulierung, „wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, ist nicht negativ zu werten.
Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis darf gemäß § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Weiter...
21.09.2011
ARGE Baurecht: Skonto muss vereinbart werden
BERLIN (DAV) – Wenn Kommunen bauen, dann investieren sie meist größere Summen. Da lohnen sich Skontovereinbarungen. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Außerdem müssen die Regelungen eindeutig sein. Wenn Skonto vereinbart wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen hierzu enthalten sind, so muss beispielsweise daraus genau hervorgehen, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto in Abzug gebracht werden kann. Üblicherweise – und wenn entsprechend vereinbart – beginnt die Skontofrist nach dem Eingang einer prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber. Wichtig ist auch die Skontofrist: Relevant ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist. Skonto abziehen darf ein Auftraggeber auch dann, wenn er – aus berechtigten Gründen – einen Teil des Werklohnes einbehält. Vorausgesetzt natürlich, er überweist den skontierten Restbetrag dann innerhalb der Skontofrist auf das Empfängerkonto. Selbst wenn sich im Nachhinein noch herausstellt, dass der Einbehalt geringfügig überhöht war, bleibt es beim Skontoabzug. Das gilt aber alles immer nur, wenn alle Skontovereinbarungen vorab genau festgelegt waren.
Weitere Informationen unter http://www.arge-baurecht.com.
09.08.2011
Befristung von Urlaubsansprüchen
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG). Weiter...
21.06.2011
Pressemitteilung - Pressemitteilung
21. Juni 2011, BERLIN (DAV) – Clevere Bauherren haben es schon gehört: Sie sollten sich von den Firmen, mit denen sie bauen, den Abschluss einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen lassen. „Davon sollten sich Bauherren allerdings nicht zu viel versprechen“, mahnt Baufachanwältin Sabina Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn diese Versicherungen geben dem Bauherrn nur im Fall der Insolvenz des Unternehmens - und gegen Vorlage des Originalzertifikats - die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer durchzusetzen.
„Solange die Baufirma nicht insolvent ist, kann der Bauherr mit der Versicherung gar nichts anfangen“, weiß die Baujuristin. „Ganz im Gegenteil: Die Baugewährleistungsversicherung bietet ihrerseits dem Bauunternehmer Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.“
Dem Bauherrn ist damit also nicht geholfen. „Er ist besser beraten, vom Bauunternehmer eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft zu verlangen, die von seiner finanzierenden Bank ausgestellt wird. Darauf hat er zwar mangels gesetzlicher Regelungen im BGB oder der VOB/B keinen Rechtsanspruch, aber er sollte dennoch auf eine schriftliche Vereinbarung und auf Gestellung der Sicherheit im Vertrag drängen“, empfiehlt Baufachanwältin Böhme. Dazu muss geregelt werden, in welcher Höhe Sicherheit geleistet wird und für welchen Zweck, ferner, wann ein Sicherheitsfall vorliegt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herauszugeben ist. Festgelegt werden sollte auch, dass der Bauunternehmer für die Kosten der Sicherheit aufkommt.
„Nur, wenn dem Bauherrn eine solche Fertigstellungsbürgschaft vorliegt, ist die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung abgesichert“ erläutert die Fachfrau und rät außerdem, zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche vertraglich einen so genannten Sicherheitseinbehalt zu vereinbaren, der nur durch eine Bankbürgschaft zugunsten des Bauherrn durch den Bauunternehmer abgelöst werden kann. „Mit einer solchen Absicherung kommt der Bauherr zu seinem Haus. Eine reine Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung dagegen ist nur hilfreich, wenn der Bauunternehmer Pleite macht.“
10.05.2011
Erstattungsanspruch eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die dieser infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat, getroffen. Weiter...
08.04.2011
Sachgrundlose Befristung und "Zuvor-Beschäftigung"
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt. Weiter...
25.03.2011
Missbrauchsschutz und Mindestlöhne für die Zeitarbeit
Unternehmen entlassen Arbeitnehmer und stellen sie wenig später als Zeitarbeiter mit schlechterer Entlohnung für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten wieder ein. Damit soll in Zukunft Schluss sein. Der Bundestag hat dazu das Gesetz gegen den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung verabschiedet.
Zwischen 2003 und 2008 war mehr als jedes neunte neu entstandene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ein Zeitarbeitsverhältnis. Arbeitnehmerüberlassung bietet arbeitslosen Frauen und Männern eine Chance auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung. Der überwiegende Teil der ehemaligen Zeitarbeitenden ist durchgehend angestellt, selbst wenn sie zwischenzeitlich faktisch keiner Beschäftigung nachgehen. Weiter...
02.02.2011
BGH: Vermieter darf dem Mieter bei Auszug keinen weißen Anstrich vorschreiben
Eine Klausel in einem Mietvertrag, die einen Mieter verpflichtet, die Mietwohnung nach Ende des Mietverhältnisses weiß zu streichen, ist unwirksam. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2010.
Der Bundesgerichtshof hat seiner Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Renovierungsklauseln in Wohnraummietverträgen eine neue Entscheidung hinzugefügt. Nach einem aktuellen Beschluss ist eine Regelung in einem Mietvertrag, die im Hinblick auf eine Renovierung den Mieter bezüglich der Farbwahl festlegt, nur wirksam, wenn sie dem Mieter insbesondere noch einen Ermessensspielraum lässt. Im entschiedenen Fall sah ein Formularmietvertrag vor, dass der Mieter die Wohnung nach Auszug mit weißer Farbe gestrichen an den Vermieter übergeben muss.
Das höchste deutsche Zivilgericht entschied, dass eine Reduzierung auf die Farbe Weiß die Gestaltungsfreiheit eines Mieters zu stark einengt und deshalb eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Die streitgegenständliche Klausel war somit rechtswidrig und der Mieter nicht zur Renovierung verpflichtet. Mieter dürfen hinsichtlich des Anstichs nicht ausschließlich auf die Farbe Weiß festgelegt werden. Auch andere dezente Farbtöne lassen eine schnelle Neuvermietung zu (BGH, Beschluss v. 14.12.10, Az. VIII ZR 198/10).
31.01.2011
Entschädigung nach Videoüberwachung
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Weiter...
13.12.2010
Weihnachtsgratifikation und vertraglich vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt
Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern. Weiter...
17.11.2010
Verbrauchswerte eines nicht geeichten Wasserzählers
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Weiter..
28.10.10
Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen bei Rail and Fly
Der Bundesgerichtshof hat zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets entschieden. Weiter...
30.09.10
Bauten regelmäßig vom Experten überprüfen lassen
Immobilienbesitzer, auch die öffentliche Hand, müssen ihre Gebäude in Ordnung halten, damit nichts passiert. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Besitzer, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie müssen im Streitfall beweisen, dass sie ihre Immobilie ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft haben. Diese Prüfungen können sie auch nicht selbst erledigen, sondern sie müssen damit Architekten, Statiker oder Bausachverständige beauftragen. Ist ein Gebäude vernachlässigt und fallen bei Schnee oder Sturm Bauteile herunter, dann gehen die Gerichte grundsätzlich von mangelnder Bauunterhaltung aus. In solch einem Fall muss immer der Besitzer nachweisen, alle Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen zu haben. Der Geschädigte ist hier nicht in der Beweispflicht. Im Gegenteil: Der Besitzer der Liegenschaft muss belegen, wie er seiner Bauunterhaltspflicht nachgekommen ist.
30.08.10
ARGE Baurecht: Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein!
Unternehmer kennen das Problem: Der Bauherr klagt über unverständliche Rechnungen und bezweifelt die Anzahl der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden. Nicht immer ist der Bauherr im Unrecht, weiß die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Auf alle Fälle hat der Bauherr ein Recht auf eine transparente Abrechnung. Beim Rechnungsschreiben sollte der Unternehmer deshalb Materialkosten, Fuhrparknutzung, An- und Abfahrtszeiten und Lohnkosten sorgfältig trennen und aufschlüsseln. Bei der Stundenlohnabrechnung dürfen nur solche Stunden abgerechnet werden, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung anfallen. Fühlt sich der Bauherr übervorteilt, kann er verlangen, dass der Unternehmer nachweist, welche Leistungen er in der abgerechneten Zeit erbracht hat. Dazu reicht es aus, wenn der Unternehmer in der Rechnung angibt, wie viele Stunden zu welchen Stundensätzen angefallen sind. Der Unternehmer muss die Stunden nicht einzelnen Tätigkeiten zuordnen, es sei denn, die Vertragsparteien haben dies vorher ausdrücklich so vereinbart. Streiten Auftraggeber und Auftragnehmer um die Abrechnung, muss der Betrieb dem Bauherrn nähere Auskunft über die Arbeitsstunden geben. Dazu ist der Unternehmer verpflichtet. Es lohnt sich also von vorneherein, bereits in der Rechnung auszuweisen, für welche Tätigkeiten wie viele Stunden in Rechnung gestellt wurden.
30.08.10
ARGE Baurecht: SOBau ermöglicht schnelle Schlichtung
Überall, wo Investoren, Planer und Baufirmen aufeinander treffen, kommt es zu Interessenskonflikten, weiß die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Diese Konflikte müssen im Interesse aller Beteiligten schnell gelöst werden. Gerichtsprozesse dauern zu lange. Als schnelle, pragmatische Lösung bietet sich die Schlichtung an, auf der Grundlage der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten „SOBau“. Ideal ist es, wenn die Bauvertragspartner die SOBau bereits bei Vertragsabschluss vereinbart haben. Dann sitzen im Streitfall Schlichter und Kontrahenten innerhalb weniger Stunden gemeinsam am Tisch und suchen nach Lösungen, um den Baufortgang nicht unnötig lange aufzuhalten. Weitere Informationen sowie Verträge und Vereinbarungen der SOBau zum Herunterladen unter: http://www.arge-baurecht.com/rechtsuchende/sobau
18.08.10
Das Reden übers liebe Geld – rechtlich erlaubt
Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG. Weiter...
07.07.10
Mietminderung bei Problemen mit dem Schallschutz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht. Weiter...
22.04.10
Neues BGH-Urteil zur Prüfbarkeit der Schlussrechnung
Vor einigen Jahren hat der BGH seine Rechtsprechung zur Prüfbarkeit der Schlussrechnungen entwickelt. Grundgedanke dabei ist es, die Zahlungsabwicklung zu beschleunigen und aus dem Kriterium der Prüfbarkeit nicht ein Instrument der Zahlungsverzögerung zu machen. Mit einem neuen Urteil hat der BGH weitere Klarstellungen vorgenommen:
  1. Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf Grundlage einer nicht prüfbaren Rechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüfbarkeit abgelaufen ist oder wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen zur Prüfbarkeit erhoben werden.*)
  2. Um als ausreichende Beanstandung zur Prüfbarkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118). *)
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07
21.04.10
Kündigung wegen Privatnutzung des Internet
Eine verhaltsbedingte Kündigung wegen privater Nutzung des Internet setzt eine Abmahnung und die Darlegung „weitergehender Pflichtverletzungen“ voraus.
LAG Mainz, Urt. v. 26.02.2010 — 6 Sa 682/09 Weiter...
09.02.10
Hartz IV-Gesetz nicht verfassungsgemäß
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Weiter...
20.01.10
Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmens wurde in dem entschiedenen Fall verneint. Weiter...
08.12.09
Neue Klagerücknahmefiktion im SGG konkretisiert
Urteilsanmerkung: Das Bayerische Landessozialgericht hat mit seinem Urteil die Voraussetzungen einer fiktiven Klagerücknahme wegen Nichtbetreibens des Verfahrens näher konkretisiert. Danach sollen unspezifische Aufforderungen, insbesondere allgemeine Erinnerungen, die Klage beim SG nun zu begründen, nicht mehr genügen, um gem. § 102 Abs. 2 SGG in der ab dem 01.04.2008 geltenden Fassung zur fiktiven Klagerücknahme zu gelangen.
Darum geht es
Das Sozialgericht hatte gem. § 102 Abs. 2 SGG die Erledigung einer Klage festgestellt, die monatelang nicht begründet worden war. Dagegen legte der Kläger Berufung ein. Weiter...
04.09.09
"kw-Vermerk" im Haushaltsplan rechtfertigt keine befristete Beschäftigung
Allein ein sogenannter "kw-Vermerk" im Haushaltsplan einer Körperschaft des öffentlichen Rechts rechtfertigt nicht die Befristung eines Arbeitsvertrags gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG. Weiter...
10.06.09
Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. März 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts vom 23. November 2007 richteten. Weiter...
08.06.09
Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge
Der u. a. für Rechtstreitigkeiten aus Eigentum und Besitz an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen. Weiter...
27.05.09
Kostenerstattung für zu Unrecht durchgeführte Renovierungsarbeiten
Bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel hat der Mieter einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Vertragsklausel vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt. Weiter...
26.03.09
Weniger Werbeanrufe und mehr Verbraucherschutz
Der Bundestag beschließt das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen". Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist bereits nach geltendem Recht verboten (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG). Das neue Gesetz soll die Verbraucher durch strengere Sanktionen gegenüber Unternehmen, die durch unerlaubte Telefonwerbung die Privatsphäre der Verbraucher stören, noch besser schützen. Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor: Weiter...
02.12.08
Beschränkung der geltenden gesetzlichen Regelung beim Verbrauchsgüterkauf
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann. Weiter...
25.11.08
Kontrolle des Gaspreises nach Tariferhöhung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, ob der allgemeine Tarif eines Gasversorgungsunternehmens im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV insgesamt oder, soweit er erhöht worden ist, der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt. Weiter...
31.10.08
Am 01.11.2008 tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft.
Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen. Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts orientiert sich an folgenden Maximen: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt. Weiter...
24.10.08
Haftung der Bank bei unzulänglicher Prüfung einer Scheckbestätigung
Das OLG Karlsruhe hat zur Schadensersatzhaftung einer Bank bei unzulänglicher Prüfung einer gefälschten Scheckbestätigung entschieden. Es hat in diesem Zusammenhang die Anforderungen an eine korrekte Prüfung konkretisiert. Weiter...
23.10.08
Rückforderung von Geschenken im Pflegeheim
Die Bewohnerin eines Pflegeheims muss ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen, bevor Pflegewohngeld aus Öffentlichen Mitteln gezahlt wird. Denn ein pflegebedürftiger Heimbewohner muss einen Beschenkten nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen, wenn ihm eine Klage nicht zuzumuten ist. Weiter...
01.10.08
Arbeitslosengeld II auch bei Eigenheimzulage
Hilfebedürftige können die an sie gezahlte Eigenheimzulage direkt und ohne vorherige Fremdfinanzierung zur Fertigstellung ihres Eigenheims verwenden. Diese Entscheidung des BSG bleibt für alle Fälle relevant, in denen trotz Auslaufens der Förderung auch in Zukunft noch Eigenheimzulagen in großer Zahl zur Auszahlung gelangen werden. Weiter...
26.09.08
Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Erwerbern einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer mit der Bauleitung beauftragten Architekten zustehen können. Dies gilt, wenn dieser unrichtige Bautenstandsberichte erstellt hat, die vereinbarungsgemäß Grundlage für die ratenweise Zahlung des Erwerbspreises sein sollen. Weiter...
07.04.08
Annulierung von Linienflügen
Das OLG Koblenz hat zu den Ansprüchen bei der Annulierung von Linienflügen entschieden. Wird ein Linienflug aufgrund außergewöhnlicher Umstände (hier: Nebel) annulliert und verzögert sich die Rückkehr des Fluggastes aus dem Ausland deshalb um zwei Tage, hat der Fluggast in der Zwischenzeit Anspruch auf Betreuungsleistungen. Weiter...
Haftung bei suizidgefährdeten Patienten
Eine psychiatrische Fachklinik ist bei Aufnahme suizidgefährdeter Patienten zu besonderen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet. Sie muss alle Gefahren abwenden und für die Überwachung und Sicherung der Patientin Sorge tragen. Weiter...
03.04.08
Kein Zwang zum tarifvertraglichen Entgelt
Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern kann es unzulässig sein, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Ein Lohnsatz, der in einem nicht für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag in einem Mitgliedstaat, in dem es ein entsprechendes System gibt, festgelegt worden ist, darf Erbringern staatenübergreifender Dienstleistungen, die Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entsenden, nicht durch eine auf die Vergabe öffentlicher Aufträge anwendbare gesetzliche Maßnahme dieses Mitgliedstaats vorgeschrieben werden. Weiter...
20.12.07
Ab 1. Januar 2008 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle
Am 17. Dezember 2007 hat das OLG Düsseldorf die neue, ab 1. Januar 2008 geltende Düsseldorfer Tabelle vorgestellt. Die Neufestsetzung wurde notwendig, weil am 1. Januar 2008 das neue Unterhaltsrecht in Kraft tritt. Die Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier.
16.12.07
Sicherung des Ehegattenunterhalts
Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, laufenden Unterhaltsansprüchen durch Einleitung der Verbraucherinsolvenz Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Demnach besteht keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts. Weiter...
14.12.07
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
Der Bundesgerichtshof hat zu den formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen entschieden. Streitig war die Frage der Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Mitteilung der im Mietspiegel für die Wohnung angegebenen Spanne. Weiter...
22.03.07
Zypries stellt Eckpunkte zur Reform des Pflichtteilsrechts anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstages vor
“BVerfG: Kein Pflichtteil für den ‘Muttermörder’ − Handlungsbedarf und −möglichkeiten des Gesetzgebers” hieß die von den Erbrechtlern für den DAT in Köln konzipierte Veranstaltung. Jetzt ist es soweit: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte in ihrem Grußwort anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstages der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein die Eckpunkte einer geplanten Reform des Pflichtteilsrechts vor (Pressemitteilung des BMJ).
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, der den Eröffnungsvortrag zum Thema “Erbrecht und Verfassung” hielt, fand im Zusammenhang mit seinem Thema deutliche Worte für den Gesetzgeber: Weniger Detailverliebtheit, mehr Gesetzgebungskultur, so durften ihn die knapp 400 Teilnehmer des 2. Deutschen Erbrechtstages, der vom 16. bis 17. März 2007 in Berlin stattfand, wohl verstehen. Der Beifall war groß.
30.11.06
In einem Beschluss des XI. Zivilsenates vom 10. Oktober 2006 hat der BGH festgestellt, dass eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO genügt, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde. Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier.
03.11.06
Haftung eines Reiseveranstalters für Unfalltod auf Schiffsreise?
Das Landgericht Düsseldorf hat konkretisiert, welche Pflichten einem Reiseveranstalter obliegen, um seiner Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Leistungsausführende Dritte im Ausland nachzukommen. Demnach gibt es keine Verpflichtung des Reiseveranstalters, bei allen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführenden Überprüfungen von Gebäuden, Anlagen und Fahrzeugen eigene, ausreichend fachkundige Techniker einzusetzen, weil nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken geschuldet wird, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren. Weiter...
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Nach § 125 SGB IX, in Kraft seit dem 1. Juli 2001, haben schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Das Bundesarbeitsgericht hat nun die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung auch für die Neufassung des Schwerbehindertenurlaubs bestätigt. Weiter...
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln
Formularvertragliche Abgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen, die sich an "starren" Fristen und Prozentsätzen ausrichten, sind unwirksam. Denn sie benachteiligen den Mieter unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung (z.B. noch Urteil vom 6. Oktober 2004 ? VIII ZR 215/03) ab. Weiter...